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Datenschutz-Checkliste für Fotografen

Alle Datenschutzpflichten nach dem revidierten DSG vor, während und nach dem Fototag. Von Auftragsbearbeitungsvertrag bis Löschprotokoll.

Datenschutz-Checkliste für Schulfotografen

Zum Abhaken, Projekt für Projekt.

Vor dem Fototag

  • Auftragsbearbeitungsvertrag mit der Schule oder Schulgemeinde geschlossen (Art. 9 DSG)
  • Verträge mit Galerie-Plattform und Fotolabor liegen vor
  • Einwilligungserklärungen mit getrennten Zwecken an die Schule verteilt
  • Einwilligungen eingesammelt und dokumentiert
  • Liste der Kinder ohne Einwilligung erhalten und an das Team gegeben
  • Bearbeitungsverzeichnis geprüft, falls Sie dazu verpflichtet sind (Art. 12 DSG)
  • Datenschutzerklärung auf der eigenen Website aktuell

Am Fototag

  • Kinder ohne Einwilligung werden nicht fotografiert
  • Kein Kindername neben dem Foto auf Aushängen oder in Nachrichten
  • Speicherkarten und Laptop verschlüsselt oder gesichert
  • Keine Fotos auf privaten Geräten von Helfern
  • Keine Übertragung über unsichere Kanäle wie Messenger oder unverschlüsselte E-Mail

Nach dem Fototag

  • Fotos nur über verschlüsselte Verbindung übertragen
  • Online-Galerie nur mit persönlichem Zugangscode erreichbar
  • Bestellfrist und Löschdatum an die Eltern kommuniziert
  • Fotos nach Saisonende gelöscht (Löschfrist: [Anzahl Wochen] Wochen)
  • Löschung dokumentiert, Backups eingeschlossen

Technische Massnahmen

  • SSL-Verschlüsselung für Galerie und Shop
  • Zahlungsabwicklung über zertifizierte Anbieter, keine Kartendaten auf eigenen Systemen
  • Regelmässige Backups mit Zugriffsschutz
  • Zugriffsrechte im Team auf das Nötige beschränkt
  • Zwei-Faktor-Anmeldung für alle Konten mit Fotozugriff

Im Notfall: Datensicherheitsverletzung

  • Meldung an den EDÖB so rasch als möglich, wenn ein hohes Risiko besteht (Art. 24 DSG)
  • Betroffene informieren, wenn es zu ihrem Schutz nötig ist
  • Vorfall, Ursache und Massnahmen dokumentieren

Hinweise für die Schweiz

Aufsicht: EDÖB für private Fotografen. Öffentliche Schulen unterstehen dem kantonalen Datenschutzrecht und der kantonalen Datenschutzstelle.

Viele Kantone und Schulgemeinden haben eigene Merkblätter und Musterformulare für Bild- und Tonaufnahmen. Fragen Sie die Schulleitung.

Persönlichkeitsschutz: Art. 28 ZGB gilt neben dem Datenschutzgesetz.

Muster ohne Rechtsberatung. Prüfen Sie die Liste mit Ihrer Datenschutzberatung.

Werte in eckigen Klammern füllen Sie im Formular aus.

Nächster Schritt

Vorlagen sind der Anfang. Der Rest läuft in Pixalo.

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