Einwilligungserklärung zur Schulfotografie
Einwilligung nach dem Datenschutzgesetz (DSG, SR 235.1) und Art. 28 ZGB (Schutz der Persönlichkeit)
- Schule / Einrichtung:
- [Schulname]
- Fotograf / Studio:
- [Name des Fotografen oder Studios]
Angaben zum Kind
- Name des Kindes:
- Klasse / Gruppe:
- Geburtsdatum:
Einwilligung
Ich bin damit einverstanden, dass (bitte Zutreffendes ankreuzen, jeder Punkt kann einzeln erteilt werden):
- mein Kind am Fototag fotografiert wird (Einzelporträts).
- mein Kind auf dem Klassen- oder Gruppenfoto abgebildet wird. Dieses Foto können auch die Eltern der anderen Kinder der Klasse bestellen.
- die Fotos meines Kindes in einer passwortgeschützten Online-Galerie zur Ansicht und Bestellung bereitgestellt werden. Zugang nur mit persönlichem Zugangscode.
- die Fotos zusätzlich für Schülerausweis oder Jahrbuch der Schule verwendet werden dürfen (freiwillig).
Hinweise zur Datenverarbeitung
- Verantwortlicher:
- [Name des Fotografen oder Studios], [Anschrift des Fotografen], [E-Mail-Adresse]
- Zweck:
- Anfertigung von Schulfotos und Bereitstellung zur Bestellung durch die Eltern.
- Rechtsgrundlage:
- Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 6 und 7 DSG); Persönlichkeitsschutz nach Art. 28 ZGB.
- Empfänger:
- Auftragsbearbeiter für Galerie und Bestellabwicklung sowie ein Fotolabor für Abzüge, jeweils mit Auftragsbearbeitungsvertrag nach Art. 9 DSG. Keine Weitergabe an sonstige Dritte.
- Speicherdauer:
- Bis zum Ende der Bestellfrist. Danach werden alle Fotos innerhalb von [Anzahl Wochen] Wochen gelöscht. Bestelldaten bleiben nur so lange, wie die gesetzliche Aufbewahrungspflicht es verlangt.
- Ihre Rechte:
- Auskunft (Art. 25 DSG), Berichtigung, Löschung, Datenherausgabe (Art. 28 DSG) und Beschwerde beim EDÖB oder der kantonalen Datenschutzstelle.
Widerruf
Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, formlos per E-Mail an den oben genannten Verantwortlichen. Die bis zum Widerruf erfolgte Bearbeitung bleibt rechtmässig. Nach dem Widerruf werden die Fotos Ihres Kindes gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
Die Einwilligung ist freiwillig. Wird sie nicht erteilt, entstehen keine Nachteile. Ihr Kind wird dann nicht fotografiert und erscheint nicht auf dem Klassenfoto.
Das Datenschutzgesetz kennt keine feste Altersgrenze. Für nicht urteilsfähige Kinder unterschreiben die Eltern. Urteilsfähige Jugendliche sollten zusätzlich selbst unterschreiben. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge versichert die unterzeichnende Person, im Einvernehmen mit dem anderen Elternteil zu handeln.
Name in Druckbuchstaben: ______________________________________
Muster ohne Rechtsberatung. Vor dem Einsatz von Ihrer Datenschutzberatung prüfen lassen; kantonale Vorgaben für Schulen beachten.